Die Ausbildung
Die Ausbildung zum Heilpraktiker
ist gesetzlich nicht geregelt. Es steht jedem frei, ob er sich das
Wissen an einer Heilpraktikerschule aneignet, sich Privatunterricht
nimmt oder es sich in Eigenstudium erarbeitet. Ausschlaggebend ist, dass
er die schriftliche und mündliche Prüfung besteht. Diese wird durch das
Gesundheitsamt durchgeführt.. Dabei soll festgestellt werden, ob der
Betreffende genügend Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, dass er „keine
Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde“.
Es hat sich inzwischen ein
relativ hoher Prüfungsstandard etabliert. Die Inhalte sind v.a. die
Berufs- und Gesetzeskunde, Grundkenntnisse in Anatomie, Pathologie,
Physiologie und Pathophysiologie, Kenntnisse in der allgemeinen
Krankheitslehre, Erkennen und Unterscheiden von Volkskrankheiten
(Stoffwechsel-, der Herz-Kreislauf-, degenerativer und übertragbare
Erkrankungen, bösartige Neubildungen und seelische Erkrankungen) und das
Erkennen und Versorgen akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände.
Häufig verwechseln Menschen die
Heilpraktik mit der Homöopathie. In der Heilpraktik wird ein rein
schulmedizinisches Wissen verlangt, wie aus dem vorigen Abschnitt
bereits erkennbar ist. Die Kenntnisse über die Naturheilverfahren sind
nicht explizit enthalten, sondern muss sich jeder zusätzlich aneignen.
Dies bedeutet auch, dass sie nicht in der Heilpraktikerprüfung
abgetestet werden. Die Homöopathie ist dementsprechend eine
Weiterbildung und bedarf einer vorherigen Ausbildung zum Heilpraktiker.
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