Logos - Heilpraktik in Barmstedt
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Die Ausbildung

Die Ausbildung zum Heilpraktiker ist gesetzlich nicht geregelt. Es steht jedem frei, ob er sich das Wissen an einer Heilpraktikerschule aneignet, sich Privatunterricht nimmt oder es sich in Eigenstudium erarbeitet. Ausschlaggebend ist, dass er die schriftliche und mündliche Prüfung besteht. Diese wird durch das Gesundheitsamt durchgeführt.. Dabei soll festgestellt werden, ob der Betreffende genügend Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, dass er „keine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde“.

Es hat sich inzwischen ein relativ hoher Prüfungsstandard etabliert. Die Inhalte sind v.a. die Berufs- und Gesetzeskunde, Grundkenntnisse in Anatomie, Pathologie, Physiologie und Pathophysiologie, Kenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennen und Unterscheiden von Volkskrankheiten (Stoffwechsel-, der Herz-Kreislauf-, degenerativer und übertragbare Erkrankungen, bösartige Neubildungen und seelische Erkrankungen) und das Erkennen und Versorgen akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände.

Häufig verwechseln Menschen die Heilpraktik mit der Homöopathie. In der Heilpraktik wird ein rein schulmedizinisches Wissen verlangt, wie aus dem vorigen Abschnitt bereits erkennbar ist. Die Kenntnisse über die Naturheilverfahren sind nicht explizit enthalten, sondern muss sich jeder zusätzlich aneignen. Dies bedeutet auch, dass sie nicht in der Heilpraktikerprüfung abgetestet werden. Die Homöopathie ist dementsprechend eine Weiterbildung und bedarf einer vorherigen Ausbildung zum Heilpraktiker.