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Wenn mit Ihnen ein Termin vereinbart wird, wird diese Zeit für Sie freigehalten. Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie ihn rechtzeitig vorher abzusagen. Für die Praxis besteht keine Möglichkeit in dieser Zeit ein Einkommen zu erwirtschaften, was einen tatsächlichen Einkommensverlust bedeutet.

Der Gesetzgeber erlaubt, bei einem nicht rechtzeitig abgesagten Termin (24 Stunden vorher) diesen in Rechnung zustellen. Von unserer Seite wird garantiert, dass rund um die Uhr ein Anrufbeantworter läuft, der regelmäßig abgehört wird.

Von entscheidender Bedeutung für den Therapieverlauf ist die unterstützende Mitarbeit von Ihnen als Eltern. Während einer logopädischen Therapie kann es somit vorkommen, dass eine Elternberatung mit beiden Eltern erforderlich ist. Falls Sie dieses wünschen, können Sie uns auch gerne jederzeit ansprechen.

Zu einer effektiven Behandlung sind möglicherweise Rücksprachen mit anderen Institutionen hilfreich. Sollte dieses notwendig sein, würden wir Sie um die Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber der entsprechenden Institution bitten.